Frauenfeindliches Fremdenrecht
Schon der Begriff "FremdenRECHT" ist eine Verhöhnung der
Gesetzeslage, denn dieser Begriff assoziiert, Fremde haben Rechte. Daß
dies oft und oft nicht der Realität entspricht, wird zwar von vielen
bestritten, ist aber traurige Wahrheit. Was dieses "Fremden(un)recht"
auch noch frauenfeindlich und daher noch menschenverachtender macht, sollen
folgende Beispiele zeigen.
Eine türkische Frau mit drei Kindern folgte ihrem Mann nach Österreich.
Sie erhielten lediglich eine Aufenthaltserlaubnis. Er gibt ihr gegenüber
offen zu, eine Freundin zu haben. Er schlägt und demütigt sie.
Sie fügt sich in ihr Schicksal. Sie kann keine Scheidung riskieren,
da sie dann das Aufenthaltsrecht verlieren und außerdem unklar ist,
was mit den Kindern geschehen würde. Zurück in die Türkei
kann sie nicht. Ihr Mann kennt die gesetzlichen Bestimmungen und schlägt
sie weiterhin.
Szenenwechsel
Eine iranische Frau flüchtet mit ihrem Kind ins Frauenhaus, weil
sie ihr Mann halbtot geprügelt hat. Im Frauenhaus finden sie nur kurzen
Schutz, denn bald schon werden sie von der Polizei abgeholt und in Schubhaft
genommen. Ihr Mann war durch ihre Anzeige wegen Körperverletzung straffällig
geworden und wird nun abgeschoben. Und mit ihm gemeinsam Frau und Kind...!
Szenenwechsel
Eine Kosovoalbanerin wird von ihrem Mann ständig geschlagen und
gedemütigt. Eines Tages hat sie genug und trennt sich von ihm. Seit
damals lebt sie illegal in Österreich und in ständiger Angst abgeschoben
zu werden, in ein Land, in dem sie nur geächtet werden würde.
Alles nur die typischen Einzelfälle? Bedauernswerte, aber in
Kauf zu nehmende Härtefälle? Nein! Diese Art der neuen Frauensklaverei
hat ihr System im Gesetz.
Grundsätzlich ist es zwar möglich, daß Frauen nach Österreich
kommen und eine eigenständige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erhalten.
Nur diese Fälle sind Sonderfälle. Typischer Fall ist, der Mann
findet in Österreich Arbeit und will nun mit der ganzen Familie in
Österreich leben. Sofern die Familienzusammenführungsquote noch
nicht erschöpft ist und er für Frau und Kind(er) ausreichend Platz
zum Wohnen und Geld zur Versorgung nachweisen kann, ist dies auch möglich.
Frau und ev. Kind(er) erhalten jedoch nur eine Aufenthaltsbewilligung.
Die Chance, auch eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, ist gleich Null. Diese
Situation bewirkt nun zweierlei:
Erstens verliert die gesamte Familie das Aufenthaltsrecht in Österreich,
wenn der Mann es verliert. Laut § 8 Abs 1 Aufenthaltsgesetz "kann
die zuständige Behörde den Verlust der Bewilligung...verfügen,
wenn der Unterhalt oder eine für Inländer ortsübliche Unterkunft
in Österreich nicht mehr gesichert ist, ....., oder ein anderer Versagungsgrund
des § 5 Abs. 1 (Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung
und Sicherheit, Belastung der öffentlichen Hand und ähnliche auslegungsbedürftige
und daher unberechenbare Begriffe) nachträglich eintritt. Die Bewilligung
tritt auch mit der Rechtskraft eines Aufenthaltsverbots .... außer
Kraft". Und in Abs. 2 ist dann zu lesen: "In den Fällen des
Abs. 1 hat die Behörde .....den Verlust der Bewilligung der im gemeinsamen
Haushalt lebenden Ehegatten und der minderjährigen ehelichen und außerehelichen
Kinder....welchen gemäß § 3 Abs. 3 (Aufenthaltserstreckung
für Familienangehörige) eine Bewilligung erteilt wurde, auszusprechen."
Vater geht und mit ihm die ganze Familie. Und dies tritt auch ein, wenn
der Vater ein Gewaltverbrechen begangen hat und die Familie mit ihm vielleicht
nichts mehr zu tun haben möchte - abgeschoben wird gemeinsam!
Zweitens entsteht dadurch ein völliges Abhängigkeitsverhältnis.
Dadurch, daß die Frau keine Möglichkeit besitzt, eine eigenständige
Existenz aufzubauen, da es ihr verboten ist, in Österreich legal zu
arbeiten, kann sie im Falle einer Trennung weder ausreichenden Unterhalt
noch Unterkunft vorweisen.
Und dann schließt sich der Teufelskreis des Gesetzes wieder. Keine
ortsübliche Unterkunft, kein Unterhalt, daher Gefahr für die öffentliche
Ruhe, Ordnung und Sicherheit - Abschiebung. So mancher Mann kennt diese
Situation und nützt sie aus - wie die vorher beschriebenen Fälle
zeigen. Nun werden natürlich nicht alle Männer gewalttätig,
aber nur das Wissen einer völligen Abhängigkeit und die Unmöglichkeit
des Ausbrechens ist eine ständige Demütigung dieser Frauen und
macht sie zu modernen, gesetzlich legitimierten Sklavinnen.
Die Hoffnung, das neue sog. "Integrationspaket" bringe
hier eine Entspannung der Situation, ist fehl am Platz. Arbeitsbewilligungen
für diese Frauen soll es auch erst nach 8 (!) Jahren Aufenthalt in
Österreich geben, und auch nur dann, wenn Platz in der Quote ist. "Qutenfrau"
war schon immer eine Beschimpfung der Männer, aber dies ist die härteste
Form davon!
Ausländische Frauen stellen schätzungsweise 7 % aller in Österreich
lebender Frauen in Österreich dar. Viele von ihnen befinden sich in
geschilderter Situation. Es wäre dringend an der Zeit, diesen Frauen
"alles was Recht ist" zu geben.
Dagmar Andrée